Bedeutung der olympischen ringe
Das Symbol der Olympischen Ringe wurde von
Pierre de Coubertin im Jahre
1913 entworfen. Das Symbol besteht aus fünf verschlungenen Ringen in den Farben Blau, Gelb, Schwarz, Grün und Rot. Der sechste verwendete Ton ist Weiß für den Hintergrund.
Da die
Olympischen Spiele von
Berlin 1916 dem
Ersten Weltkrieg zum Opfer fielen, wurde die Olympische Flagge erstmals bei den Spielen
1920 in Antwerpen verwendet.
Pierre de
Coubertin sagte 1931 über die Fahne:
„Ihre Gestalt ist symbolisch zu verstehen. Sie stellt die fünf
Erdteile dar, die in der Olympischen Bewegung vereint sind; ihre sechs Farben entsprechen denen sämtlicher
Nationalflaggen der heutigen Welt.“
–
Pierre de
CoubertinDie Farben der Ringe stehen also nicht für jeweils einen bestimmten Kontinent, wohl aber für die Verbundenheit der Kontinente untereinander, indem sich zumindest eine Farbe aus der Nationalflagge der teilnehmenden Nationen in einer Farbe der Olympischen Flagge wiederfindet. Obgleich es seit Entwurf der Fahne Neugründungen von Staaten gegeben hat, gilt die Regel bis heute ohne Ausnahme für alle Staaten der Erde, da für diese traditionell möglichst nur die sechs
heraldischen Farben verwendet werden.
Die landläufige Meinung, dass die Ringfarben bestimmten
Kontinenten entsprechen (blau = meistens für
Europa oder alternativ für
Australien, rot =
Amerika, gelb =
Asien, schwarz =
Afrika, grün = meistens für Australien oder alternativ für Europa) hat sich allerdings so festgesetzt, dass vereinzelt sogar im
Schulunterricht noch von dieser Zuordnung ausgegangen wird.
Nutzung [
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Am
1. Juli 2004 trat in
Deutschland das
Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (
OlympSchG) in Kraft, das die Nutzung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen im geschäftlichen Verkehr exklusiv dem
Nationalen Olympischen Komitee (NOK) und dem
Internationalen Olympischen Komitee (IOC) zuweist. Allerdings bleibt die Verwendung in Büchern und anderen
urheberrechtlich geschützten Werken über die Olympischen Spiele gestattet.
Dieses neue
Immaterialgüterrecht sollte die Olympiabewerbung
Leipzigs unterstützen, da Olympische Spiele vom
IOC nur an solche Staaten vergeben werden, die ein solches Schutzgesetz erlassen. Kritiker sehen in der Einführung eines solchen
Monopols einen bedenklichen Kniefall vor den
Kommerzialisierungsinteressen einer privaten
Organisation.
Ende 2006 machte in der
Weblog-Szene eine
Abmahnung gegen das Businessblog Saftblog Furore, dem vorgeworfen wurde, durch die Abbildung der olympischen Ringe und die Erwähnung der Olympischen Spiele in zwei Beiträgen das Schutzrecht des
Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) verletzt zu haben. Nach einem Proteststurm in der
Blogosphäre kam es zu einer Einigung. Parallel dazu wurde eine Bundestags-Online-
Petition zur Abschaffung des deutschen Gesetzes eingereicht, der jedoch nicht entsprochen wurde.
[1]Angeblich will der
DOSB mit dem Olympiaschutzgesetz gegen die Stadt
Nürnberg vorgehen, weil deren Radkampagne "Nürnberg steigt auf" in ihrem Signet drei Fahrräder verwendet, deren sechs Reifen den olympischen Ringen zu ähnlich sein sollen.